© Schützengau Weilheim in Obb.
Wissenswertes zum Schützenausweis siehe auf der Homepage des BSSB Änderung der Startberechtigung für das Sportjahr 2025 Die Mitglieder- und Passdatenverwaltung des BSSB weist die Sportschützen auf die Termine für die Passänderungen, die das Sportjahr 2024 betreffen, hin: Abgabetermin für die Änderungen ist: Bis 15.08.2024 vom Verein zum Gau Bis 01.09.2024 vom Gau zum BSSB Bitte achten Sie unbedingt darauf, daß 1 . der Änderungsantrag vom Mitglied eigenhändig unterschrieben ist der Stempel und die Unterschrift des 1. Schützenmeisters (des Erstvereines) auf dem Antrag ist, 2 . der bisherige Ausweis beigefügt wird, 3 . ein ggf. ausgestelltes Sonderblatt (ist auf dem Schützenausweis vermerkt) Bestandteil des Ausweises ist und ebenfalls zurückgegeben werden muss, 4 . bei einem evtl. Verlust des Ausweises oder des Sonderblattes eine Verlustanzeige beigefügt werden muss. Achtung: Bei einem Erstvereinswechsel, muss die Verlustanzeige immer für den alten Erstverein abgegeben werden und auch vom Schützenmeister des alten Erstvereins unterschrieben sein. Nicht korrekt ausgestellte Verlustanzeigen können nicht akzeptiert werden. Unterlagen, die nicht termingerecht oder unvollständig eingereicht werden, können nicht bearbeitet werden und gehen an die Gaue zurück. Zweitvereinseinträge können lt. Sportordnung nur dann vorgenommen werden, wenn das Mitglied im betreffenden Zweitverein auch gemeldet ist (Stichtag: gauübergreifend 15.08.2024 gauintern: mit Abgabe des Änderungsantrages beim BSSB). Sollte zum Stichtag keine Mitgliedschaft im Zweitverein bestehen, können die Zweitvereinseinträge nicht vorgenommen werden. Die Anträge können ab sofort beim BSSB eingereicht werden. Die neuen Ausweise werden ab dem 15.07.2024 erstellt und versandt. Bitte reichen Sie die erfassten und bearbeiteten Anträge zügig ein und sammeln Sie diese, wenn möglich, nicht bis zum 01.09.2024. Sollten die Unterlagen nicht zum Stichtag 01.09.2024 beim BSSB vorliegen, ist eine termingerechte Bearbeitung nicht mehr möglich. Dies könnte dann bei der Abwicklung von Gau- und Bezirksmeisterschaften und ins besonderes beim Rundenwettkampf zu Problemen führen, bitte halten Sie daher den Termin unbedingt ein. Hier zum Änderungsantrag (Änderung ankreuzen)
Schützengau Weilheim Im Bayerischen Sportschützenbund - Bezirk Oberbayern
Informationen zur Mitgliederverwaltung
Wissenswertes zum Schützenausweis siehe auf der Homepage des BSSB Änderung der Startberechtigung für das Sportjahr 2025 Die Mitglieder- und Passdatenverwaltung des BSSB weist die Sportschützen auf die Termine für die Passänderungen, die das Sportjahr 2024 betreffen, hin: Abgabetermin für die Änderungen ist: Bis 15.08.2024 vom Verein zum Gau Bis 01.09.2024 vom Gau zum BSSB Bitte achten Sie unbedingt darauf, daß 1 . der Änderungsantrag vom Mitglied eigenhändig unterschrieben ist der Stempel und die Unterschrift des 1. Schützenmeisters (des Erstvereines) auf dem Antrag ist, 2 . der bisherige Ausweis beigefügt wird, 3 . ein ggf. ausgestelltes Sonderblatt (ist auf dem Schützenausweis vermerkt) Bestandteil des Ausweises ist und ebenfalls zurückgegeben werden muss, 4 . bei einem evtl. Verlust des Ausweises oder des Sonderblattes eine Verlustanzeige beigefügt werden muss. Achtung: Bei einem Erstvereinswechsel, muss die Verlustanzeige immer für den alten Erstverein abgegeben werden und auch vom Schützenmeister des alten Erstvereins unterschrieben sein. Nicht korrekt ausgestellte Verlustanzeigen können nicht akzeptiert werden. Unterlagen, die nicht termingerecht oder unvollständig eingereicht werden, können nicht bearbeitet werden und gehen an die Gaue zurück. Zweitvereinseinträge können lt. Sportordnung nur dann vorgenommen werden, wenn das Mitglied im betreffenden Zweitverein auch gemeldet ist (Stichtag: gauübergreifend 15.08.2024 gauintern: mit Abgabe des Änderungsantrages beim BSSB). Sollte zum Stichtag keine Mitgliedschaft im Zweitverein bestehen, können die Zweitvereinseinträge nicht vorgenommen werden. Die Anträge können ab sofort beim BSSB eingereicht werden. Die neuen Ausweise werden ab dem 15.07.2024 erstellt und versandt. Bitte reichen Sie die erfassten und bearbeiteten Anträge zügig ein und sammeln Sie diese, wenn möglich, nicht bis zum 01.09.2024. Sollten die Unterlagen nicht zum Stichtag 01.09.2024 beim BSSB vorliegen, ist eine termingerechte Bearbeitung nicht mehr möglich. Dies könnte dann bei der Abwicklung von Gau- und Bezirksmeisterschaften und ins besonderes beim Rundenwettkampf zu Problemen führen, bitte halten Sie daher den Termin unbedingt ein. Hier zum Änderungsantrag (Änderung ankreuzen)
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