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Schützengau Weilheim Im Bayerischen Sportschützenbund - Bezirk Oberbayern
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Aktuelle Informationen zur Mitgliederverwaltung
Änderung der Startberechtigung für das Sportjahr 2022 Die Mitglieder- und Passdatenverwaltung des BSSB weist die Sportschützen auf die Termine für die Passänderungen, die das Sportjahr 2022 betreffen, hin: Abgabetermin für die Änderungen ist: Bis 15.08.2021 vom Verein zum Gau Bis 01.09.2021 vom Gau zum BSSB Bitte achten Sie unbedingt darauf, daß .  der Änderungsantrag vom Mitglied eigenhändig unterschrieben ist .    der   Stempel   und   die   Unterschrift   des   1.   Schützenmeisters   (des   Erstvereines)   auf   dem  Antrag ist, . der bisherige Ausweis beigefügt wird, . ein   ggf.   ausgestelltes   Sonderblatt   (ist   auf   dem   Schützenausweis   vermerkt)   Bestandteil des Ausweises ist und ebenfalls zurückgegeben werden muss, 5. bei einem evtl. Verlust des Ausweises oder des Sonderblattes eine Verlustanzeige beigefügt werden muss. Achtung: Bei einem Erstvereinswechsel, muss die Verlustanzeige immer für den alten Erstverein abgegeben werden und auch vom Schützenmeister des alten Erstvereins unterschrieben sein. Nicht korrekt ausgestellte Verlustanzeigen können nicht akzeptiert werden. Unterlagen,   die   nicht   termingerecht   oder   unvollständig   eingereicht   werden,   können   nicht bearbeitet werden und gehen an die Vereine bzw. Gaue zurück. Zweitvereinseinträge   können   lt.   Sportordnung   nur   dann   vorgenommen   werden,   wenn   das Mitglied     im     betreffenden     Zweitverein     auch     gemeldet     ist     (Stichtag:     gauübergreifend 15.08.2021    /    gauintern:    mit    Abgabe    des    Änderungsantrages    beim    BSSB).    Sollte    zum Stichtag   keine   Mitgliedschaft   im   Zweitverein   bestehen,   können   die   Zweitvereinseinträge nicht vorgenommen werden. Die   Anträge   können   ab   sofort   beim   BSSB   eingereicht   werden.   Die   neuen   Ausweise   werden ab   dem   15.07.2021   erstellt   und   versandt.   Bitte   reichen   Sie   die   erfassten   und   bearbeiteten Anträge   zügig   ein   und   sammeln   Sie   diese,   wenn   möglich,   nicht   bis   zum   01.09.2021.   Sollten die     Unterlagen     nicht     zum     Stichtag     01.09.2021     beim     BSSB     vorliegen,     ist     eine termingerechte   Bearbeitung   nicht   mehr   möglich.   Dies   könnte   dann   bei   der   Abwicklung   von Gau-     und     Bezirksmeisterschaften     und     ins     besonderes     beim     Rundenwettkampf     zu Problemen führen, bitte halten Sie daher den Termin unbedingt ein. Hier zum Änderungsantrag (Änderung ankreuzen)